Psychotherapie für Privatpatienten
Bei der Kombinationsbehandlung aus Einzel- und Gruppentherapie müssen Sie als Privatpatient oder Beihilfeberechtigter nicht monate- oder jahrelang auf einen Therapieplatz warten. In meiner Praxis in Dormagen-Nievenheim stehen regelmäßig Plätze für privat versicherte Patientinnen und Patienten sowie für Selbstzahler zur Verfügung.
Ich berate und behandle Sie nach den aktuellen wissenschaftlichen Standards mit einem Behandlungskonzept, das nachweislich wirkt.
Was Privatpatienten in meiner Praxis erwartet
- Kurze Wartezeit: Regelmäßig freie Plätze für Privatpatienten
- Wissenschaftlich fundiert: Verhaltenstherapie nach aktuellem Forschungsstand
- Kombinationsbehandlung: Kombinierter Ansatz aus Einzel- und Gruppentherapie
- Abrechnung: Direkt nach Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)
- Beihilfefähig: Leistungen für Beamte und Beamtinnen
Häufige Fragen von Privatpatienten und Beihilfeberechtigten
Werden die Kosten von meiner privaten Krankenversicherung übernommen?
In der Regel ja. Die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten Psychotherapie bei approbierten Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Die genaue Erstattungsquote hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Bitte informieren Sie sich vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung, welche Unterlagen und Formulare erforderlich sind, und bringen Sie diese zum ersten Termin mit.
Wie funktioniert die Abrechnung konkret?
Sie erhalten von mir eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese reichen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfestelle ein. Die Erstattung erfolgt direkt an Sie.
Brauche ich eine Überweisung oder eine vorherige Genehmigung?
Eine Überweisung vom Hausarzt ist nicht zwingend erforderlich. Für Privatpatienten sind die formalen Voraussetzungen in der Regel weniger aufwendig als für gesetzlich Versicherte. Manche Versicherungen verlangen eine kurze Kostenzusage vorab – bitte klären Sie das direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse.
Ich bin Beamtin oder Beamter – gilt die Beihilfe für Psychotherapie?
Ja. Psychotherapie bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten ist in der Regel beihilfefähig. Die genauen Voraussetzungen (Anzahl der Sitzungen, Antragsverfahren) variieren je nach Bundesland. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle.
Kann ich als Selbstzahler kommen, auch ohne Versicherungsleistung?
Ja. Als Selbstzahler können Sie psychotherapeutische Leistungen frei und ohne Anträge, Gutachten oder Genehmigungen in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Ich bin …
Terminvereinbarung
Um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren, rufen Sie mich bitte dienstags in der Zeit von 09:00 – 09:50 Uhr oder freitags in der Zeit von 08:30 – 09:20 Uhr an.
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