Kosten & Abrechnung
Mein Behandlungsangebot richtet sich an gesetzlich Versicherte, Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler ab 18 Jahren.
Gesetzlich versicherte Patienten
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn Sie die elektronische Gesundheitskarte (Versichertenkarte) vorlegen.
Privat versicherte Patienten
Psychotherapie bei approbierten Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist eine anerkannte medizinische Leistung und wird von den meisten privaten Krankenversicherungen erstattet.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie direkt bei Ihrer PKV einreichen. Die Erstattung geht dann direkt an Sie.
Bitte klären Sie vor dem Erstgespräch folgende Punkte mit Ihrer Versicherung:
- Erstattet mein Tarif Psychotherapie bei niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeuten?
- Ist eine vorherige Kostenzusage (Kostenerstattungsantrag) erforderlich?
- Wie viele Sitzungen pro Jahr sind abgedeckt?
- Welche Formulare oder ärztlichen Bescheinigungen werden benötigt?
Bringen Sie die notwendigen Informationen und Formulare bereits zum Erstgespräch mit, damit wir direkt loslegen können.
Beihilfeberechtigte (Beamtinnen und Beamte)
Psychotherapeutische Leistungen sind grundsätzlich beihilfefähig. Die genauen Bedingungen – etwa die Anzahl erstattungsfähiger Sitzungen und das Antragsverfahren – richten sich nach dem Beihilferecht Ihres Bundeslandes. Einige Beihilfestellen verlangen eine ärztliche Stellungnahme oder einen Antrag vor Therapiebeginn.
Ich unterstütze Sie dabei, die notwendigen Unterlagen korrekt auszufüllen.
Hinweis
Ich rechne meine Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten ab. Die GOP ist das gesetzliche Preisverzeichnis und legt fest, wie viel eine bestimmte Leistung (z. B. eine 50-minütige Sitzung) kosten darf. Es gibt keine versteckten Kosten. Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Versicherung die Leistung übernimmt, empfehle ich, vor dem Erstgespräch kurz bei Ihrer PKV oder Beihilfestelle nachzufragen.
Selbstzahler
Die Kosten für eine Psychotherapie können auch selbst getragen werden. Als Selbstzahler können Sie die psychotherapeutische Leistung frei von Anträgen, Einschränkungen oder Gutachten in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beratung und Coaching sind keine Leistungen der Krankenversicherungen und werden daher privat in Rechnung gestellt. Die Kosten hierfür teile ich Ihnen auf Anfrage gerne mit.